• Willkommen bei:

  • Wir sind anderst, wir sind eizigartig und bei uns liegen die Wünsche, Bedürfnisse der Kunden am Herzen. Unsere Transportation ist nicht nur eine Transportation. Es ist ein Erlebnis.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der ViP Limousinenservice Zürich


  • 1. Geltungsbereich

    Nachstehende Vertragsbedingungen sind gültig für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen aller Art der ViP Limousine Service Zürich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn dieser von der Firma ViP Limousine Service Zürich mit Unterschrift oder per E-Mail bestätigt wurde. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

    2. Offerte

    Unsere Offerten sind zeitlich befristet gemäss Angabe, sie sind vertraulich und dürfen nur solchen
    Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten bearbeiten. Die Preise bei unseren Offerten sind verbindlich und verstehen sich bei Zahlung per Bank-/Postüberweisung. Auf Zahlungen per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) wird eine Kommission von 5% weiterverrechnet. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken.

    3. Zahlungsbedingungen

    Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dann sind die gesamten Kosten gemäss Rechnungsstellung spätestens 10 Tage nach Auftragstermin zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet die ViP Limousine Service Zürich dem Kunden Zinsen in Höhe von 15% und Mahngebühren von 20 CHF pro Mahnung. Der  ViP Limousine Service Zürich steht es frei bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% zu verlangen.

    4. Vertragsstornierung

    Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, sei dies per Mail, brieflich oder per Fax. Voraussetzung ist eine entsprechende Bestätigung der Firma ViP Limousine Service Zürich an den Kunden. Bei Stornierungen werden die Kosten wie folgt verrechnet:

    x Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
    x 48 -24 Stunden vor Auftragsbeginn: 50% der Kosten
    x Weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn oder keine Show: 100% der Kosten

    5. Beförderung

    Die Chauffeure von der ViP Limousine Service Zürich sind im Besitze eines gültigen Fahrausweises für den Personentransport. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Handeln Fahrgäste den Weisungendes Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach dem Strassenverkehrsgesetz eine Gefährdung der Sicherheit dar, ist die ViP Limousine Service Zürich oder ihr Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall wird der volle Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Die Firma ViP Limousine Service Zürich ist, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung ein Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) erteilt wird, von ihrer Leistungspflicht befreit.

    6. Verzögerungen

    Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden der Firma ViP Limousine Service Zürich.

    7. Datenschutz

    Die Firma ViP Limousine Service Zürich versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte werden keine Daten weitergegeben.

    8. Haftung des Kunden

    Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der
    Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

    9. Haftung der Firma

    Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es ist auf
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma ViP Limousine Service Zürich zurückzuführen.

    10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.